CGB > Aktuell > Nachrichten > Leser

Nachrichten

Wahlaufruf Sozialwahl 2017

Am 31.05.2017 finden die Wahlen zu den Selbstverwaltungen der Sozialversicherungsträger statt. In den meisten Fällen wird es sogenannte Friedenswahlen geben. Das bedeutet, dass die Listenvertreter vereinbart haben, insgesamt nicht mehr Bewerber zu benennen, als in dem jeweiligen Gremium benötigt werden. Dieses Verfahren ist nicht ganz unumstritten. Zumindest hat es aber den Vorteil, dass Versichertenbeiträge von mehreren Millionen Euro nicht für die Wahlen, sondern für Versichertenleistungen eingesetzt werden können. Auch das ist ein Anteil zur Beitragsstabilität bei Kranken-, Renten- und Unfallversicherungen. Auf dem Wege der Friedenswahlen konnte die GÖD beispielsweise ihren Sitz in der Verteterversammlung der Unfallversicherung Bund und Bahn behaupten und einen zusätzlichen Sitz in den Ausschüssen bekommen.

Die überwiegenden Wahlen finden aber in Urwahlen, also Wahlen mit den nötigen Wahlunterlagen, statt. Allerdings wird es keine Wahllokale geben – gewählt wird in allen Fällen per Briefwahl. Die ersten Ankündigungen und Informationen haben viele von Ihnen bereits erhalten.

Unser Apell in Ihrem eigenen Interesse:

Informieren Sie sich - werfen Sie diese Schreiben nicht weg. Es lohnt sich, die angebotene Informationsbroschüre anzufordern.

zwei Urwahlen, bei denen christliche Gewerkschaften mit einer CGB-Liste antreten:

 

Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund tritt der CGB mit dem Spitzenkandidaten Matthäus Strebl auf Liste 11 an.

Bei der Deutschen Rentenversicherung Saarland tritt der CGB mit dem Spitzenkandidaten Oswin Schneider auf Liste 2 an.

 

Unsere Kandidaten setzten sich für Ihre Interessen ein. Sozialpolitik ist Politik für die Versicherten der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallversicherungen.

 

Unterstützen Sie die Listen des CGB - Wählen Sie

• eine leistungsgerechte, lohn- und beitragsbezogene gesetzliche Rente mit einem Rentenniveau, das einen menschenwürdigen Lebensabend ermöglicht

• eine freie Wahl des Renteneintrittsalters nach 45 Beitragsjahren und die Aufhebung der Hinzuverdienstgrenzen

• die Steuerfreiheit der gesetzlichen Altersrente; Abschaffung der nachgelagerten Besteuerung

• den Erhalt und die Stärkung der Selbstverwaltung bei der Deutschen Rentenversicherung; die Rentenversicherung gehört den Versicherten und nicht der Bundesregierung.

• eine sozialversicherungskonforme Beitragsverwendung – sozialpolitische Zusatzleistungen, die nicht durch Versichertenbeiträge gedeckt sind, müssen steuerfinanziert werden.

Zurück

CGB > Aktuell > Nachrichten > Leser

Gedruckt am 29.03.2024 16:48.