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Sozialwahl bei der Unfallversicherung Bund und Bahn erfolgreich abgeschlossen

GÖD behauptet Sitz eines ordentlichen Mitgliedes in der Vertreterver-sammlung und konnte einen zusätzlichen Vertreter in den Ausschüssen erreichen. Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt nach dem Wahltag zu den Sozialwahlen im Mai 2017.

Die Vorbereitungen zu den Sozialwahlen laufen schon seit langem auf Hoch-touren und kommen jetzt in den Endspurt. Bereits im Dezember 2015 hat die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversi-cherungswahlen, Rita Pawelski, das Datum der Sozialwahlen 2017 festgelegt. Im Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) haben die Mitglieds-gewerkschaften, wie bei den Sozialwahlen davor auch, ihre Vorschlagsberech-tigung überwiegend an den CGB abgetreten, so dass bei den meisten Sozial-versicherungen der CGB als Listenführer auftritt. Bei einigen Krankenkassen, Rentenversicherungen und auch Unfallkassen treten die Einzelgewerkschaften direkt an. Am 17. November 2016 ist die Einreichungsfrist für Bewerberlisten abgelaufen und die Wahlvorstände prüfen derzeit die Listen.

Die GÖD ist bei der Unfallversicherung des Bundes und in den Bundesländern Baden-Württemberg und Saarland mit eigenen Listen angetreten. Seit der Fu-sion der Unfallkasse des Bundes und der Eisenbahn-Unfallkasse im Januar 2015 ist dies die erste Sozialwahl unter dem Namen Unfallversicherung Bund und Bahn. Hier konnte die GÖD erfolgreich mit Vertretern von DBB und ver.di Friedenswahlen vereinbaren und haben sich auf die Sitzverteilungen in der Vertreterversammlung und in den Ausschüssen verständigt, bei dem die GÖD einen weiteren Sitz im Rentenausschuss umsetzen konnte.

Nach Ablauf der Einreichungsfrist hat der Wahlausschuss in der Sitzung im Dezember 2016 die eingereichten Listen geprüft und ohne Mängel zugelassen. Insgesamt sind fünf Listen eingereicht worden. Aufgrund der jeweiligen Frie-denswahlvereinbarungen gab es nicht mehr Kandidaten für die Vertreterver-sammlung als zu wählen sind.

Der Wahlausschuss der Unfallversicherung Bund und Bahn hat nun öffentlich Bekanntgegeben, dass die insgesamt 30 vorgeschlagenen Kandidaten als ge-wählt gelten und ihr Amt nach dem Wahltag am 31. Mai 2017 antreten können.

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Gedruckt am 28.03.2024 15:18.