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Stellungnahme der DHV Bundesfachgruppe Gesundheitswesen und soziale Dienste zur Notwendigkeit einer Besitzstandsregelung für Rettungsassistenten

Die Bundesfachgruppe fordert Besitzstandsregelung für Rettungsassistenten nach Ablauf der gesetzlichen Übergangsfrist:

Die Einführung des neuen Berufsbildes „Notfallsanitäter“ hat vor allem bei langjährig beschäftigten Rettungsassistenten zu großer Verunsicherung geführt. Nach jetzigem Sachstand soll der Beruf des Rettungsassistenten nach dem Ablauf der gesetzlichen Übergangsfrist ersatzlos wegfallen. Es besteht die Befürchtung, dass nach der endgültigen Etablierung des neuen Notfallsanitäters die ehemaligen Rettungsassistenten in der Vergütung auf das Niveau der Rettungssanitäter herabgestuft werden.

Die dadurch zu erwartende Vergütungsdifferenz muss durch eine Besitzstandsregelung aufgefangen werden. Wenn die Rettungsdienstbetreiber die nach wie vor vorhandene Qualifikation des Rettungsassistenten vorhalten und bei Bedarf abrufen, dann dürfen den betroffenen Mitarbeitern aus dem Wegfall des Berufsbildes keine finanziellen Nachteile entstehen.

Resultierend daraus fordert die Bundesfachgruppe die Tarifkommissionen auf, bei den kommenden Tarifverhandlungen einen Besitzstand für Rettungsassistenten zu verhandeln.

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Gedruckt am 29.03.2024 2:25.