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Zweite Verhandlungsrunde der Tarifverhandlungen 2016 für Beschäftigte bei Bund und Kommunen ergebnislos

Auch in der zweiten Verhandlungsrunde vom 11. und 12. April haben die Vertreter von Bund und den kommunalen Arbeitgebern die Forderungen der Gewerkschaften als zu hoch zurückgewiesen und ihre Forderungen zur stärkeren Arbeitnehmerbeteiligung an der betrieblichen Altersversorgung entsprechend den Regelungen für die Länder von 2015 bekräftigt.

Das am 12. April vorgelegte Angebot der Arbeitgeber lautet:

Entgeltsteigerung für Arbeitnehmer und Auszubildende von 3,0 Prozent (1% ab 1. Juni 2016, weitere 2% ab Juni 2017) mit Laufzeit von 24 Monaten

Pauschaler Lernmittelzuschuss von 50,00 € für Auszubildende und Übernahme von Unterbringungskosten und Verpflegungszuschuss bei auswärtigem Berufsschulblockunterricht

Verlängerung der bisherigen Übernahmeregelung gem. § 16 a TVAöD nach der Ausbildung (bei dienstlichem Bedarf für die Dauer von 12 Monaten und anschließende unbefristete Übernahme bei entsprechender Bewährung)

Verlängerung der Altersteilzeit nach dem TVFlexAZ um zwei Jahre

Im Gegenzug fordern sie:

Zusätzliche Beteiligung der Arbeitnehmer an der Zusatzversorgung von 0,4 % in drei Schritten bis zum 1.07.2018 bei allen Zusatzversorgungskassen.

In einigen strukturellen Fragen, wie bei zur Eingruppierung konnten Annäherungen erreicht werden. Nachdem in den wesentlichen Fragen, wie etwa dem Einkommen und der unbefristeten Übernahme der Auszubildenden keine Annäherung ersichtlich ist, werden die Gewerkschaften vor der dritten und entscheidenden Verhandlungsrunde ihre Warnstreiks ausweiten.

Die Tarifverhandlungen werden am 28. und 29. April 2016 fortgeführt.

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Gedruckt am 20.04.2024 1:48.