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Bundesvorstand der Kraftfahrergewerkschaft (KFG) spricht sich gegen Streik aus und appelliert an die Berufskolleginnen und Berufskollegen, die Gesetze und Vorschriften einzuhalten

Bei der letzten Bundesvorstandssitzung der Kraftfahrergewerkschaft (KFG) in Duisburg stand auch die derzeitige Situation der Berufskraftfahrer auf der Tagesordnung. Laut Aussage des Bundesvorsitzenden Willy Schnieders aus Emstek in Niedersachsen, glauben immer mehr Berufskraftfahrer/innen, dass sie die zurzeit völlig unbefriedigende Situation mit einem Streik verbessern könnten. Viele Chauffeure meinen, dass sich der gewünschte Erfolg automatisch einstellt, wenn in Deutschland einige Tage die Räder der LKW still stehen und die Regale in den Supermärkten leer bleiben.

Nach einer längeren Diskussion war sich der Bundesvorstand einig, dass ein Generalstreik der Berufskraftfahrer nicht zum Ziel führt und auch rechtlich auf sehr wackligen Füßen stehen würde. Schließlich müsse vor einem Streik sehr gründlich geprüft werden, welche gesetzliche Vorgabe es gibt. Willy Schnieders und die Sitzungsteilnehmer waren der Meinung, dass die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten nicht durch einen Streik erzwungen werden kann.

Denn für die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten sind in erster Linie die Fahrzeuglenker verantwortlich. Zum Bedauern der Bundesvorstandsmitglieder der KFG wisse der Großteil der Berufskraftfahrer/innen nicht genau, wie lange sie ihr Fahrzeug lenken dürfen, und welche Pausen gesetzlich vorgeschrieben sind. Es häufen sich die Beschwerden über Arbeitgeber im Transport- und Speditionsgewerbe, die sich das mangelnde Wissen ihrer Angestellten über die Sozialvorschriften zunutze machen, und diese zu Gesetzesüberschreitungen auffordern, so Willy Schieders.

Der Bundesvorstand der KFG und die Landesvorsitzenden haben daher einstimmig beschlossen, eine flächendeckende Aufklärungskampagne für die Berufskraftfahrer/innen über die geltenden Sozialvorschriften und die geltenden Gesetze zu starten. Der stellvertretende Bundesvorsitzende und Pressesprecher Franz Xaver Winklhofer hofft auf die Unterstützung der Presse, um detailliert über die Lenk- und Ruhezeiten zu berichten. Die Chauffeure müssen besonders für ihre hohe Verantwortung im Straßenverkehr sensibilisiert werden. Arbeitszeitvorschriften für Kraftfahrer dienen nicht nur der Verkehrssicherheit, sondern auch dem Gesundheitsschutz der Fahrer. Außerdem können sich Rechtskundige leichter gegen Willkür oder Ausbeutung durch die Arbeitgeber oder der verladenden Wirtschaft wehren.

Sie müssen endlich erkennen, dass sie sich bei Kontrollen nicht auf den Chef oder den Disponenten ausreden können. Schutzbehauptungen, dass er als Fahrer dazu gezwungen wurde, länger als erlaubt zu fahren oder die vorgeschriebenen Pausen zu verkürzen, werden weder bei den Kontrollbehörden noch vor Gericht helfen. Willy Schieders dazu: „Wir von der KFG, die teilweise seit Jahrzehnten aktive Fahrer sind, wissen über die Probleme der Fahrerinnen und Fahrer.“ Die Angst, den Arbeitsplatz zu verlieren, verleitet viele Kolleginnen und Kollegen dazu, dem Druck der Arbeitgeber nachzukommen, und bewusst gegen geltendes Recht zu verstoßen. Kommt es wegen gravierender Lenkzeitüberschreitungen oder der zu kurzen Ruhepausen zu einem Verkehrsunfall mit Todesfolge oder körperlichen Langzeitschäden bei anderen Verkehrsteilnehmern, muss der Auslöser des Unfalls alle Konsequenzen tragen und hat lebenslang Gewissensbisse.

Der Bundesvorstand sowie die Landesvorsitzenden der Kraftfahrergewerkschaft (KFG) appellieren an alle Berufskollegen/innen, sich streng an die Sozialvorschriften und an die vorgeschriebene Geschwindigkeit zu halten. Denn wer Gesetze einhält, kann nicht bestraft werden. Aufforderungen durch die Arbeitgeber, gegen die geltenden Lenk- und Ruhezeiten zu verstoßen, um Termine einzuhalten, brauchen und dürfen nicht befolgt werden, waren sich die Sitzungsteilnehmer einig. Oftmalige Behauptungen und Einreden von Arbeitgebern oder Disponenten, damit ein Entlade- oder Ladetermin eingehalten werden könne, seien geringfügige Lenkzeitüberschreitungen oder Verkürzungen der gesetzlich vorgeschriebenen Fahrzeitunterbrechungen erforderlich, werden von der KFG mit Nachdruck zurückgewiesen. Der Gesetzgeber hat keine Ausnahmen vorgesehen.

Nach Ansicht von Willy Schieders sollte das Wissen über die Rechtslage zur Grundausstattung eines Berufsfahrers gehören. Nur wenig Verständnis hat der Bundesvorstand der KFG für den Gesetzgeber und die Kontrollbehörden. Was bringen die besten Schutzgesetze für die Fahrer, wenn diese nicht ausreichend kontrolliert und überwacht werden? Noch immer können sich zu viele Unternehmer aus dem Transportgewerbe darauf verlassen, dass ihre Fahrzeuge nicht kontrolliert werden. Nur wenn die Arbeitgeber in der Speditionsbranche damit rechnen müssen, jederzeit kontrolliert zu werden, wird auch der Druck auf die Fahrer abnehmen, sich gesetzeswidrig zu verhalten.

Es muss auch aufhören, dass die Fahrzuglenker durch die Großkonzerne als billige Arbeitskraft zur Be- oder Entladung missbraucht werden. Auch hier schauen sowohl der Gesetzgeber als auch die Aufsichtsbehörden tatenlos zu, erinnerte der Bundesvorsitzende der KFG Willy Schnieders.

 

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Gedruckt am 26.04.2024 23:27.