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Gewerkschaft GÖD geht rechtlich gegen private Busunternehmen im Saarland vor. Strafanzeige, Betrugsvorwürfe und Verstöße gegen das saarländische Tariftreuegesetz stehen im Raum

Gewerkschaft GöD geht gegen tarifwidriges Verhalten und Verstöße gegen das Saarländische Tariftreuegesetz im privaten Omnibusgewerbe vor. Offensichtlich betrachten private Omnibusunternehmen im Saarland Verstöße gegen das Saarländische Tariftreuegesetz(STTG), sowie das vorenthalten von Leistungen aus dem GöD Tarifvertrag und Lohnbetrug als Kavaliersdelikt, so der Gechäftsführer und Jusitiar der Gewerkschaft öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GöD).

Nach Recherchen der Gewerkschaft GöD unterlaufen private Omnibusunternehmen im Saarland den geltenden GöD Tarifvertrag und die Bestimmungen des Saarländischen Tariftreuegesetz(STTG)und erschleichen sich so einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerber auf Kosten der Beschäftigten.

Worum geht es?

Nach dem STTG verpflichten sich private Omnibusunternehmen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zur Tariftreue und Mindest-entlohnung. Unter diesen Voraussetzungen erhalten private Omnibusunternehmen den Zuschlag für einen Auftrag im ÖPNV. Verstöße führen zur Kündigung des Auftrags und Zahlung einer Vertragsstrafe. Der GöD Tarifvertrag verpflichtet zur Zahlung von Urlaubsgeld, Mindestentgelte und Vermögenswirksame Leistungen(VWL). Genau hiergegen verstoßen nach den Recherchen der Gewerkschaft GöD private Omnibusunternehmen im Saarland.

Beschäftigte werden um bis zu 1000,- EUR Lohn im Jahr betrogen Nach dem GöD Tarifvertrag haben die Beschäftigten einen Anspruch auf Urlaubsgeld von 20,- EUR je zusthenden Urlaubstag. Der Grundurlaub orientiert sich an den Arbeitstagen in der Woche. Bei einer 5 Tage Woche(26 Tage Urlaub), 5,5 Tage Woche (29 Tage) und 6 Tage Woche (31 Tage). So haben Beschäftigte Anspruch auf bis zu 620,- EUR Urlaubsgeld im Jahr. Abhängig von der Betriebszugehörigkei erhöht sich der Urlaub auf bis zu 35 Tage im Jahr, so dass dann ein Anspruch auf Urlaubsgeld von bis zu 700 EUR den Beschäftigten zu steht. Recherchen der Gewerkschaft GöD haben ergeben, das private Omnibusunternehmen entweder kein Urlaubsgeld bezahlen, kürzere Arbeiswochen zugrunde legen oder die Betriebszugehörigkeit nicht berücksichtigen. Die tarifliche Bestimmung auf Einmahlzahlungen vom 350,- EUR wird den Beschäftigten verwehrt mit der Begründung diese gelte für sie nicht. Die Beschäftigten werden um das ihnen zusthende tarifliche Entgeld gebrachte. „Das ist Lohnbetrug und vorenthalten von Arbeitsentgelt“ stellt Nico Caló, GöD Geschäftsführer und Justiziar fest. Und fährt fort:“Wir prüfen deshalb rechtliche Schritte bis hin zur Strafanzeige gegen private Omnisbusunternehmen, um diese Form der Wettbewerbsverzehrung auf Kosten der Beschäftigen zu unterbinden“.

Gewerkschaft GöD gibt Rechtsschutzusage für ihre Mitglieder und leitet Arbeitsgerichtverfahren ein Mitglieder der Gewerkschaft GöD erhalten für die Durchsetzung ihrer Ansprüche vor dem Arbeitsgericht Rechtsschutz. Erste Verfahren vor dem Arbeitsgericht hat die Gewerkschaft GöD bereits eingeleitet. Weitere Verfahren sind in Vorbereitung und werden eingeleitet, sollten die Arbeiteber die tariflichen Ansprüche der Beschäftigten nicht erfüllen wollen, stellt die Gewerkschaft GöD mit Nachdruck fest. Verstöße gegen Ruhezeiten sind Teil der Dienstplangestaltung bei private Omninbusunternehmen.

Rechechen der GöD haben darüber hinaus ergeben, dass die vorgeschriebenen Ruhezeiten und Pausen nicht eingehalten werden. Nach der Fahrpersonalverordnung (FPersV) ist nach einer Lenkzeit von viereinhalb Stunden eine Fahrtunterbrechung von mindestens 30 zusammenhängenden Minuten einzulegen. Das bedeutet daß die Beschäftigten in dieser Zeit auch nicht arbeiten dürfen. Umgangen wird diese Vorschrift von den privaten Omnibusunternehmen indem andere Arbeiten den Beschäftigten übertragen werden, sodass diese nicht fahren müssen, aber dennoch die gesetzliche Ruhezeit nicht in Anspruch nehmen können. Oder aber der Dienstplan ist so eng gefasst, daß darin Ruhezeiten dokumentiert sind, tatsächlich aber von den Beschäftigten nicht genommen werden können, weil sie sonst die Haltestellen nicht rechtzeitig erreichen können. „Uns liegen Aufzeichnungen der Beschäftigten vor, welche Lenkzeiten-überschreitungen von 50% und mehr dokumentieren sowie Dienstpläne die tatsächlich so nicht abgefahren werden können ohne eine Lenkzeitenüberschreitungen zu vermeiden“ so Nico Caló und fügt hinzu:“Die Diensplangetaltung der privaten Omnibusunternehmer ist schon prgrammiert auf Rechtswidrigkeit.“

Behörden und Arbeitgeberverband LVS (Landesverband Verkehrsgewerbe Saarland)sind in der Pflicht. Die Gewerkschaft GöD fordert die Aufsichtsbehörden auf, intensiver zu kontrollieren, um den betreffenden privaten Omnibusunternehmen zu verdeutlichen das Verstöße gegen das STTG sowie der Ruhepausen keine Kavaliersdelikte sind. „Hier muss mit Vertragsstrafen und empfindlichen Bußgeldern der Wettbewerbsverzehrung, auf dem Rücken der Beschäftigten, einhalt geboten werden“stellt Nico Caló fest. Und führt abschließend aus:“Auch der LVS ist gefordert seine Mitgliedsunternehmen zur Tariftreue und Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen anzuhalten.Denn Wettbewerbsverzehrung wird auch von LVS Mitgliedunternehmen betrieben“.

 

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Gedruckt am 25.04.2024 15:06.