CGB > Aktuell > Nachrichten > Leser

Nachrichten

GÖD-Tarifverträge für Arbeitnehmer im Nah-, Regional- und Reiseverkehr der Mecklenburg Vorpommerschen Omnibusunternehmen als repräsentativ erklärt

Mit Bekanntmachung vom 18. Mai 2015 im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern hat das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales den Tarifvertrag Nah-, Regionalund Reiseverkehr (TV N RR) Teil I (Manteltarifvertrag) und Teil II (Entgelttarifvertrag) der GÖD für die Arbeitnehmer der Mitgliedsunternehmen des Verbandes Mecklenburg-Vorpommerscher Omnibusunternehmen vom 28.04.2014 für den Bereich des sonstigen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) nach § 9 Abs. 1 Satz 1 des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern als repräsentativ erklärt.

Wie berichtet, konnte die GÖD mit den Tarifverträgen für die etwa 1.100 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Arbeitgeberverband Mecklenburg-Vorpommerscher Omnibusunternehmen (mVo) eine Lohnsteigerung von 10 Prozent in drei Schritten bis 2016 erreichen.

Nach diesem Tarifabschluss erhielten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer rückwirkend für 2013 eine Einmalzahlung von 600 Euro und eine 4 prozentige, tabellenwirksame Anpassung ihrer Entgelte. Ab Mai 2014 bekamen sie eine weitere Lohnsteigerung um 3,5%. Die dritte Stufe folgt Anfang 2016 um erneute 2,5 Prozent. Die Vertragspartner einigten sich ebenfalls auf die Erhöhung der Urlaubstage und eine 50 prozentige Anhebung des Urlaubsgeldes. Auch die Auszubildenden konnten sich über eine höhere Vergütung freuen. Die Gewerkschaft GÖD konnte außerdem als Bonus für ihre Mitglieder Zuschüsse bis zu 180 Euro im Jahr für gesundheitsfördernde Maßnahmen abschließen. Diese Tarifverträge sind mit dieser Erklärung gleichrangig neben dem Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N Mecklenburg-Vorpommern - Stand 30.10.2007) repräsentative Tarifverträge im Bereich des sonstigen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) nach § 9 Abs. 1 Satz 1 des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern und sind somit bei der Vergabe von öffentlichen Personennahverkehrsleistungen als Mindestbedingungen anzuwenden.

Zurück

CGB > Aktuell > Nachrichten > Leser

Gedruckt am 29.03.2024 6:38.