CGB > Aktuell > Nachrichten > Leser

Nachrichten

Tarifabschluss Verband der Privatkliniken Hessen und Rheinland-Pfalz

Tarifabschluss: 5 Prozent Gehaltserhöhung in 2 Stufen – Einmalzahlungen in 2015 und 2016 in Höhe von jeweils 350 Euro!

Am 12.02.2015 einigte sich die DHV in der zweiten Verhandlungsrunde mit den Landesverbänden der Privatkliniken (VdPK) Hessen und Rheinland-Pfalz auf einen Tarifabschluss, der den Beschäftigten einen deutlichen Nettolohnzuwachs für die Jahre 2015 und 2016 beschert. Die wichtigsten Inhalte des Abschlusses:

Deutlich über der Inflation liegende Gehaltserhöhungen und Einmalzahlungen

Die DHV-Tarifkommission konnte die Arbeitgeberseite zu deutlich über der Inflation liegenden Gehaltserhöhungen
bewegen.

- Lineare Gehaltserhöhungen: 3 % zum 01.04.2015 und 2 % zum 01.04.2016
- Einmalzahlungen von jeweils 350 Euro im März 2015 und Februar 2016

Hart verhandelt wurden insbesondere die erste Gehaltserhöhungsstufe und die Höhe der Einmalzahlungen. Hier konnte die DHV-Tarifkommission gegen den harten Widerstand der Arbeitgeberseite die psychologisch wichtige 3 % - Marke knacken und attraktive Einmalzahlungen aushandeln. So ergibt die Einmalzahlung für 2015 z.B. in der Endstufe der Vergütungsgruppe 3 ein Volumen von ca. 1,43 %, das zusätzlich zu der Gehaltserhöhung von 3 % in 2015 wirksam wird!

Deutliche Erhöhung der Auszubildendenvergütungen

Auch bei den Auszubildendenvergütungen konnte die DHV eine deutliche Erhöhung aushandeln:

1. Ausbildungsjahr: + 13,55 % auf 600 Euro!
2. Ausbildungsjahr: + 10,40 % auf 700 Euro!
3. Ausbildungsjahr: + 8,15 % auf 800 Euro!

Damit haben DHV und VdPK einen deutlichen Schritt hin zu einer attraktiveren Auszubildendenvergütung getan. Dies ist gerade angesichts des wachsenden Fachkräftemangels ein deutliches Zeichen für die Steigerung der Attraktivität der Ausbildung in den Kliniken!

Verbesserung bestehender tariflicher Regelungen

Die DHV-Tarifkommission konnte Verbesserungen bei bestehenden tariflichen Regelungen durchsetzen:

Streichung der Vergütungsstufe 0 Diese Vergütungsstufe galt bislang für Beschäftigte in der Probezeit der ersten sechs Monate.

Sachgrundlose Befristung maximal b is 24 Monate und maximal zweimalige Verlängerung Bislang konnte ein Arbeitsverhältnis bis zu 36 Monate befristet und maximal bis zu viermal verlängert werden.

Möglichkeit der Zahlung von Zulagen bei der Gewinnung von qualifizierten Fachkräften

DHV und VdPK einigten sich darauf, dass eine bis zu vier Entgeltstufen höhere Tabellenvergütung vorweg gewährt werden kann, wenn dies zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften erforderlich ist. Zusätzlich kann der Arbeitgeber in solchen Fällen eine weitere Zulage bis zu 30 % der Tabellenvergütung der Entgeltstufe gewähren.

Attraktivere Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung

DHV und VdPK einigten sich auf attraktivere Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung:

Teilzeitbeschäftigte erhalten den vollen Betrag der Förderung von 360 Euro jährlich. Bisher erhielten Teilzeitbeschäftigte die Förderung nur anteilig.

Ab einer Entgeltumwandlungssumme von mehr als 100 Euro monatlich zahlt der Arbeitgeber eine weitere altersvorsorgewirksame Leistung von 20 % des überschießenden Betrages Beispiel: 150 Euro monatliche Entgeltumwandlung; Überschießender Betrag = 50 Euro; zusätzliche altersvorsorgewirksame Leistung: 10 Euro monatlich!

Insgesamt ist der Abschluss ein guter für die Beschäftigten bei den Privatkliniken in Hessen und Rheinland-Pfalz, der diesen in vielen Punkten einen echten Mehrwert bringt.

Zurück

CGB > Aktuell > Nachrichten > Leser

Gedruckt am 19.04.2024 19:00.