Nachrichten
CGB befürchtet parteipolitische Einflussnahme auf die Betriebsratswahlen im Superwahljahr 2026
Zwischen dem 1.März und dem 31.Mai finden in Deutschland turnusmäßig die nächsten Betriebsratswahlen statt. Bei diesen Wahlen geht es um die Vergabe von ca. 180.000 Mandaten in betrieblichen Interessenvertretungen. Der CGB befürchtet stärkere Einflussnahme politischer Parteien auf die Betriebsratswahl, insbesondere auch von der vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuften AfD – Alternative für Deutschland. Vor dem Hintergrund der in diesem Jahr anstehenden fünf Landtagswahlen und Kommunalwahlen in Bayern, Hessen und Niedersachsen steht zu befürchten, dass gerade die AfD versuchen wird, sich über Mandate in Betriebsräten als Interessenvertretung der Arbeiterschaft darzustellen und Stimmung zu machen gegen die Regierenden und deren Parteien.
Angesichts anhaltender Rezession, Massenabbau von Industriearbeitsplätzen und drohendem Sozialabbau wächst bei vielen Menschen die Zukunftsangst und sie werden empfänglicher für die Parolen extremistischer Stimmenfänger, die schnelle Lösungen versprechen, die in einer komplexen und komplizierten globalen Welt jedoch nicht existieren. Das gilt selbstverständlich auch bei den kommenden Betriebsratswahlen, bei denen sich die AfD gerne der Unterstützung des, im Jahr 2009 im Stammwerk der ehemaligen Daimler AG gegründeten und ihr nahestehenden, Vereins „Zentrum“ bedient, der sich selbst gerne als „Die alternative Gewerkschaft“ bezeichnet. Eine sogenannte Alternative, die ebensowenig wie alle anderen weder den Arbeitsplatzabbau verhindern konnte, noch irgendwelche Lösungen anbieten konnte.
Wir als CGB sehen in der innerbetrieblichen Demokratie durch die Betriebsräte die konsequente Anwendung unserer demokratischen und verfassungsmäßigen Grundsätze auf der innerbetrieblichen Ebene. Diese Werte müssen wir aktiv schützen, um unsere Demokratie zuschützen und zu erhalten. Problematisch kann bei den Betriebsratswahlen werden, wenn verfassungsfeindliches Gedankengut un abhängig von welchem politischen Rand in die Betriebsratsstrukturen eindringt und die betriebliche Demokratie erodiert. Das Betriebsverfassungsgesetz macht dies leicht, da eine Betriebsratskandidatur weder eine Gewerkschaftszugehörigkeit voraussetzt noch eine Parteimitgliedschaft offenbart werden muss. Wer etwa auf einer Gewerkschaftsliste keine Berücksichtigung findet, kann ohne großen Aufwand auf einer eigenen Liste kandidieren. Zwar bedarf es zur Kandidatur einer Anzahl von Stützunterschriften, die Quote ist aber mit grundsätzlich einem zwanzigstel der wahlberechtigten Beschäftigten (5 Prozent) und maximal 50 Beschäftigten abhängig von der Betriebsgröße eine eher niedrige Hürde. Wir als CGB stehen gemeinsam mit allen demokratischen Kräften für den Erhalt unserer freiheitlichen Demokratischen Grundordnung und werden auch bei den Betriebsratswahlen dafür eintreten, dass unsere Demokratie erhalten bleibt.
Der CGB ruft im Sinne unserer Demokratie alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf, ihre betrieblichen Mitbestimmungsrechte verantwortungsvoll wahrzunehmen, sich an den Betriebsratswahlen zu beteiligen und aktiv darab mitzuarbeiten, das Feld nicht den Extremisten zu überlassen.
Gedruckt am 22.01.2026 23:15.