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GÖD stellt klar: Wortbruch des Landrates – Neuvergabe führt zu Massenentlassungen

Mit dem bevorstehenden Wechsel des Busverkehrs auf der Insel Usedom zum 1. Januar 2026 stehen rund 60 Busfahrer der Usedomer Bäderbahn (UBB) vor der Kündigung. Grund dafür sind neue Übernahmebedingungen des Landkreises Vorpommern-Greifswald, die die direkte Weiterbeschäftigung der Mitarbeiter bei der neuen Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Greifswald (VVG) an den Verkauf von Fahrzeugen und Betriebshof koppeln.
Die UBB, die zum Ende des Jahres ihre Linienbussparte schließen muss, hat die Belegschaft bereits über die betriebsbedingten Kündigungen informiert. Laut UBB-Geschäftsführerin Dörte Basler sei dies die Folge der neuen Bedingungen des Landkreises, die eine Übernahme der Mitarbeiter ohne den Verkauf des Betriebs nicht vorsehen. Nach eigenen Angaben kann die UBB jedoch nicht auf ihren Betriebshof verzichten, weil dieser für ihre Reisebussparte und die dazugehörende Werkstatt benötigt werden.
Nach den Recherchen der GÖD ist die Übernahme von Bussen oder des Betriebshofs nicht die entscheidende Voraussetzung für einen Betriebsübergang. Entscheidend ist das Fortbestehen einer sogenannten “wirtschaftlichen Einheit“, die nach dem europäischen Gerichtshof auch ohne die Übernahme der materiellen Betriebsmittel wie zum Beispiel dem Betriebsgelände, möglich sein kann, sofern die Arbeitsverhältnisse und die Tätigkeit als Ganzes weiter-geführt werden.
Der Betriebsrat und die Gewerkschaft werfen dem Landkreis Wortbruch vor, da es in früheren Gesprächen Zusagen zur direkten Übernahme der Mitarbeiter gegeben hat. Der Landrat von Vorpommern-Greifswald betonte, dass der Wunsch des Landkreises sei, dass die Busfahrer bei der VVG weiterbeschäftigt werden. Vize-Landrat Jörg Hasselmann hat bei den Betriebsversammlungen im Oktober 2024 und auch im April 2025 bekräftigt, dass es bei einem Betreiberwechsel „selbstverständlich“ zu einem Betriebsübergang kommen werde, ohne Einschränkungen, ohne Bedingungen. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, wieso der Landkreis eine bisherige Zusage kurzfristig an offensichtlich nicht erfüllbare Bedingungen knüpft.
Die betroffenen Mitarbeiter, darunter viele langjährige Beschäftigte, bangen um ihre Zukunft. Die GÖD wird alles daransetzen, den Beschäftigten die Arbeitsplätze zu sichern und schließt dazu auch rechtliche Schritte nicht aus.
Der Aufgabenträger, vertreten durch den Landrat, nahm die Besorgnis im Gespräch mit dem Vorsitzenden des Regionalverbands Küste zur Kenntnis und wurde ausdrücklich auf eine hohe Anzahl von Kündigungsschutzklagen hingewiesen.
Wir gehen davon aus, dass dem Aufgabenträger nicht daran gelegen ist, die politische Verantwortung zu tragen. Daher hoffen wir im Dialog mit dem Vertreter des Aufgabenträgers auf gemeinsame Lösungen!
Gedruckt am 06.10.2025 6:54.