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CGB zufrieden: Bundesregierung beschließt Verlängerung der Mietpreisbremse und Erhöhung der Pendlerpauschale

Mit der von der Bundesregierung beschlossenen Verlängerung der Mietpreisbremse und der Erhöhung der Pendlerpauschale werden 2 Wahlforderungen des CGB umgesetzt. Vor dem Hintergrund der wachsenden Wohnungsnot und explodierender Mieten in vielen Ballungsräumen soll die Mietpreisbremse bis 2029 verlängert werden. Damit wird den Landesregierungen ermöglicht, durch Erlass von Rechtsverordnungen Gebiete mit einem angespannten Wohnungs-
Markt auszuweisen, in denen bei Neuvermietungen Mieterhöhungen nur in begrenzten Umfang möglich sind.
Der CGB hatte sich für die Verlängerung der Mietpreisbremse stark gemacht, weil der Wohnungsbau in Deutschland mit dem wachsenden Wohnraumbedarf nicht Schritt hält. Statt der von der Ampel-Koalition angestrebten 400,000 wurden 2024 nur 251.937 neue Wohnungen fertiggestellt und damit 14,4 Prozent weniger als noch 2023.
Die vom CGB geforderte Erhöhung der Pendlerpauschale soll zum 1.Januar 2026 in Kraft treten. Pendler sollen dann bereits ab dem ersten Kilometer Arbeitsweg bei der Steuererklärung 38 Cent Wegekosten geltend machen können und nicht erst ab dem 21.Kilometer wie bislang.
Gedruckt am 06.10.2025 10:07.