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DHV: Weltfrauentag 2023: Der Kampf für Gleichberechtigung und gleiche Bezahlung geht weiter

Der 08. März steht im Zeichen des Weltfrauentages. Im Fokus stehen nicht nur Blumen, sondern vor allem der Kampf für Gleichberechtigung der Frauen im gesellschaftlichem Leben und vor allem im Berufsleben.

Viel ist bereits in Deutschland erreicht worden. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bietet wirksame Sanktionsmöglichkeiten gegen Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts. Dank der Elternzeit nehmen immer mehr Männer eine berufliche Auszeit für die Kindererziehung. Der Anteil von Frauen in Führungspositionen steigt seit Jahren. Mit dem Anspruch auf einen Kita-Platz und mit dem Ausbau der Schulhorterziehung ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weitaus einfacher als noch vor ein paar Jahren.

Das sind nur einige erfreuliche Beispiele für die Verbesserung der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Dennoch gilt es, nicht nachzulassen, denn:

- Noch immer werden Frauen häufiger in schlecht bezahlten Berufen beschäftigt!

- Noch immer werden Frauen wegen Kindererziehung oder wegen eines möglichen Kinderwunsches in ihrer        beruflichen Entwicklung ausgebremst!

- Noch immer ruht die Last für Kindererziehung und/oder die Pflege von Angehörigen weiterhin vor allem auf den Schultern von Frauen!

Noch immer erleben Frauen offene oder versteckte Diskriminierung bei ihrer Jobsuche und/oder im beruflichen Alltag!

- Noch immer erleiden Frauen durch die genannten Punkte vor allem monetäre Nachteile, was sich auch auf die Rente auswirkt!

Die Berufsgewerkschaft DHV fordert die Politik, die Gesellschaft und die Arbeitgeber auf, weiter die Rahmenbedingungen für die Gleichberechtigung von Frauen zu verbessern! Die Politik ist gefordert, vor allem die Rahmenbedingungen für die Kindererziehung und für die Pflege von Angehörigen weiter zu verbessern. Beispiele:

- Bereits in der Schule müssen Mädchen auch im Hinblick auf die MINT-Fächer zielgerichtet gefördert werden!

- Es gilt vor allem, die Rahmenbedingungen für die Kinderbetreuung zu verbessern. Denn: Was nützt ein Anspruch auf Kinderbetreuung, wenn es an qualifiziertem Fachpersonal und an geeigneten Kinderbetreuungseinrichtungen mangelt?

- Pflege muss für die Angehörigen finanzierbar bleiben! Die Politik ist gefordert, die stark gestiegenen Zuzahlungen einzudämmen, um eine finanzielle Überforderung der Angehörigen zu vermeiden! Menschen, die Angehörige pflegen, müssen finanziell besser unterstützt werden.

- Die erschwerten Bedingungen für die befristete Teilzeit – der sogenannten Brückenteilzeit – müssen abgebaut werden. Für den befristeten Anspruch auf Teilzeit müssen die gleichen Bedingungen wie für den unbefristeten Anspruch auf Teilzeit gelten!

Die Arbeitgeber sind gefordert, die Gleichberechtigung von Frauen in ihren Unternehmen zu fördern.

- Es muss gelebte Unternehmenskultur sein, dass sich Frauen und Männer die Kinderziehung oder die Pflege Angehöriger teilen!

- Es muss selbstverständlich sein, dass Frauen in Teilzeit auch Führungspositionen ausüben!

- Arbeitgeber und Betriebs-/Personalräte sind gehalten, Berufsförderpläne für Frauen aufzustellen und umzusetzen!

Das beste Instrument zur Gewährleistung der Gleichberechtigung von Mann und Frau ist ein möglichst hoher Grad der Bindung von Arbeitnehmern/innen an Tarifverträge. Tarifverträge bieten vor allem mit den Regelungen zur Eingruppierung und den Vergütungstabellen ein hohes Maß an Objektivität und Orientierung an der geleisteten Tätigkeit, unabhängig vom Geschlecht. Deshalb unterstützt die DHV das in der Europäischen Mindestlohnrichtlinie festgelegte Ziel einer Tarifbindung von 80 % aller Arbeitnehmer/innen! Die Politik muss auch hier die Rahmenbedingungen setzen:

Die willkürliche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Mächtigkeit von Gewerkschaften hat zur absurden Rechtsfolge geführt, dass wegen des Tarifabschlussverbots von Gewerkschaften wie der DHV deren Tarifverträge nicht mehr gelten und damit die Tarifbindungsquote sinkt. Die Politik muss dieser Rechtsprechungswillkür Einhalt gebieten und durch eine gesetzliche Regelung gewährleisten, dass auch Gewerkschaften außerhalb des DGB wirksam Tarifpartnerschaften eingehen und weiterentwickeln können! Die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen muss erleichtert werden! Die Sonderstellung kirchlicher Träger und ihrer Einrichtungen, die es ihnen erlaubt, auch ohne Betriebsräte und Tarifverträge agieren zu können, ist überholt und muss beendet werden!

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Gedruckt am 29.03.2024 11:28.