CGB > Aktuell > Nachrichten > Leser

Nachrichten

100 Jahre Arbeitnehmerkammern im Lande Bremen, DHV fordert die Errichtung von Arbeitnehmerkammern in allen Bundesländern

Seit dem Jahre 2001 verfügt das Land Bremen über eine Arbeitnehmerkammer. Sie entstand durch Fusion der bereits 1921 auf maßgebliche Initiative des späteren Reichspräsidenten Friedrich Ebert gegründeten Arbeiter- und Angestelltenkammer.

Das 100-jährige Kammerjubiläum wurde am 27.Juni mit einem Empfang im Bremer Ratskeller gewürdigt, an dem für die DHV unser Kollege und Bremer CGB-Landesvorsitzender Peter Rudolph teilnahm. Hochkarätiger Gastredner des Jubiläumsempfangs war der EU-Kommissar für Beschäftigung und Soziale Rechte Nicolas Schmit.

Die DHV und ihre christlichen Partnergewerkschaften im CGB haben das Kammerjubiläum zum Anlass genommen, ihre langjährige Forderung nach der Errichtung von Arbeitnehmerkammern in allen Bundesländern zu wiederholen und zu bekräftigen. Bislang gibt es in Deutschland nur in Bremen und im Saarland Arbeitnehmerkammern, wo sie hervorragende Arbeit leisten.

Die DHV bedankt sich beim scheidenden Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer Bremen Ingo Schierenbeck und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die langjährige gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit, deren Fortsetzung dessen Nachfolger Peer Rosenthal Kollegen Peter Rudolph bereits schriftlich zugesichert hat.

Rudolph, der die DHV 12 Jahre, bis Dezember 2020, in der Vollversammlung der Kammer vertreten hat und zuvor bereits in Kammerausschüssen mitgearbeitet hatte: „Die Arbeitnehmerkammer Bremen ist die unabhängige und überparteiliche Interessensvertretung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bremen und Bremerhaven. Gerade in einer Zeit, in der immer weniger Beschäftigte gewerkschaftlich organisiert sind und auf eine tarifliche Absicherung ihrer Einkommen und Arbeitsbedingungen vertrauen können, bedarf es eines solchen Pendants zu den mächtigen Wirtschaftskammern wie Handels- und Handwerkskammer. Es ist für mich daher unverständlich, wenn sich noch immer Parlamentarier und führende DGB-Gewerkschafter gegen die Errichtung weiterer Arbeitnehmerkammern sträuben und dabei zum Teil verfassungsrechtliche Bedenken anführen. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht bereits festgestellt, dass die Gesetze der Länder Bremen und Saarland über die Errichtung von Arbeitnehmerkammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Pflichtzugehörigkeit aller Arbeitnehmer mit dem Grundgesetz vereinbar sind.“

Arbeitnehmerkammern sind aus Sicht von DHV und CGB auch keine von Gewerkschaften zu fürchtende Konkurrenz. Die Verhältnisse in Bremen wie auch im Saarland belegen, dass die abhängig Beschäftigten Arbeitnehmerkammern nicht als Ersatz für Gewerkschaften sehen. In beiden Ländern ist trotz langjährig bestehender Kammern der gewerkschaftliche Organisationsgrad deutlich höher als im Bundesdurchschnitt.

Wichtig ist für die DHV und ihre Partnergewerkschaften, dass die Arbeitnehmerkammern selbst ihre Aufgabe als Interessensvertretung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ernst nehmen und sich nicht als verlängerter Arm der DGB-Gewerkschaften missbrauchen lassen. Gewerkschaftspluralismus, wie er Dank der DHV in der Vollversammlung und in den Ausschüssen der Arbeitnehmerkammer Bremen besteht, ist deshalb unabdingbar und notwendig. Auch dies hat das Bundesverfassungsgericht bereits vor Jahren bestätigt, in dem es 1985 auf Antrag des CGB Teile des damaligen  Gesetz über die Arbeitnehmerkammern im Lande Bremen für nichtig erklärte. Wie das höchste deutsche Gericht seinerzeit feststellte, gelten die Grundsätze, die es zur Chancengleichheit der Wahlbewerber bei allgemeinen politischen Wahlen entwickelt hat, auch bei Wahlen im Arbeits- und Sozialwesen, jedenfalls dann, wenn der Gesetzgeber für alle Arbeitnehmer die Zwangsmitgliedschaft in einer Körperschaft des öffentlichen Rechts anordnet und das Vertretungsorgan in unmittelbarer Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt wird.

Die DHV, die seit 2021 durch den DAK-Gesundheit Kollegen Torsten Meyer in der Kammer-Vollversammlung vertreten ist, wird auch zukünftig darauf achten, dass die Arbeitnehmerkammer ihrer Verantwortung als Interessenvertretung aller bremischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerecht wird.

Zurück

CGB > Aktuell > Nachrichten > Leser

Gedruckt am 19.04.2024 20:22.