Art. 9 Grundgesetz gewährt die Freiheit der Arbeitnehmer, sich in Gewerkschaften ihrer Wahl zu organisieren. Den Gewerkschaften gibt das Grundgesetz die Freiheit, sich zu organisieren, in Konkurrenz zu anderen Gewerkschaften zu treten und durch Verhandlungen in Verbindung mit dem Recht zur Durchführung von Arbeitskampfmaßnahmen als ultima ratio ihre Vorstellungen durchzusetzen. Dieses Recht.......