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Geschichte und Gegenwart

Christliche Gewerkschaftsbewegungen im 19. Jahrhundert

Die ersten bedeutenderen Schritte zu gewerkschaftlichen Zusammenschlüssen erfolgten in Deutschland gegen Ende des 19. Jahrhunderts. Die Gründung der ersten „Arbeitervereine“ lag im frühen 19. Jahrhundert. Aus ihnen gingen die christlichen und die sozialistischen Gewerkschaften sowie die liberalen Gewerkvereine hervor. Im Jahre 1899 fand der erste Christliche Gewerkschaftskongress in Mainz statt, auf dem die Organisationsspitze, der "Gesamtverband Christlicher Gewerkschaften", gebildet wurde.

Die drei großen Richtungen in der deutschen Gewerkschaftsbewegung - die kommunistisch-sozialistische, die christliche und die liberale - bestanden nebeneinander bis zu ihrer gewaltsamen Auflösung oder Gleichschaltung im Jahre 1933, dem Jahr der nationalsozialistischen Machtergreifung. In jenem Jahr wiesen die aus Arbeiter-, Angestellten- und Beamtenverbänden gebildeten gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen folgende Mitgliederzahlen aus:

  • Allgemeiner Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (sozialistisch) rund 4,6 Millionen Mitglieder
  • Deutscher Gewerkschaftsbund (christlich) rund 1,2 Millionen Mitglieder
  • Hirsch - Duncker'sche Gewerkvereine (liberal) rd. 0,5 Millionen Mitglieder


Nach der Besetzung der Gewerkschaftshäuser und nach der Verhaftung zahlreicher Gewerkschaftsführer wurden diese Gewerkschaften nach dem 2. Mai 1933 gewaltsam aufgelöst oder unter Druck in die NSDAP eingegliedert. Die Mitglieder wurden zwangsweise in die neu gegründete "Deutsche Arbeitsfront" überführt. Das Vermögen aller Gewerkschaften und ihrer bedeutenden Wirtschaftseinrichtungen wurde beschlagnahmt oder der Arbeitsfront übertragen. Auch alle Bindungen und Beziehungen zu den internationalen Gewerkschaftsorganisationen wurden abgebrochen.

Wiedergründung der Gewerkschaften nach 1945

Unmittelbar nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches im Jahr 1945 wurde mit dem Wiederaufbau von Gewerkschaften in den vier Besatzungszonen begonnen. Führende Vertreter der früheren Gewerkschaften verfolgten das Ziel, eine weltanschauliche „Einheitsgewerkschaft“ zu gründen. Gewerkschaftsarbeit sollte unabhängig von weltanschaulichen Grundprinzipien erfolgen. Damit wurde der traditionelle deutsche und kontinentaleuropäische Weg der Richtungsgewerkschaften verlassen. Mit dem Prinzip : Ein Betrieb – eine Gewerkschaft (Industrieverbandsprinzip) wurde darüber hinaus das ebenfalls traditionelle Berufsverbandsprinzip verlassen. Die Militärbefehlshaber und der Alliierte Kontrollrat nahmen durch ihre Lizenzierungspraxis entscheidenden Einfluss auf die neue Gewerkschaftsstruktur, mit der angelsächsischen Muster übernommen wurden.

Im Sektor der russischen Militäradministration wurde bereits durch den Befehl Nr. 2 vom 10. Juni 1945 die Bildung von Gewerkschaften zugelassen. Aufgrund dieses Befehls wurde eine alle "Werktätigen" umfassende Einheitsgewerkschaft ins Leben gerufen, die in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik als "Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB)" existierte. Dieser FDGB war als kommunistische Gewerkschaft dem Weltgewerkschafts-Bund angeschlossen.

In den drei westlichen Besatzungszonen erschien die erste Direktive der Militärregierung über die Gründung von Gewerkschaften im August 1945, mit welcher der Lizenzierungszwang für jede gewerkschaftliche Neugründung durch die Militärbehörde verkündet wurde. In der "Industrial Relations Directive Nr.: 16" vom 12. April 1946 wurden später die konkreten Bedingungen für Zulassung und Aufbau der Gewerkschaften zusammengefasst. Darin wurde den Arbeitern und den Angestellten theoretisch das Recht zugesprochen, "die Art der Gewerkschaft zu wählen, die sie wünschen". Praktisch aber erhielten nur einheitsgewerkschaftliche Zusammenschlüsse eine Lizenz.

Eine Ausnahme machte das Saarland, das zunächst als autonomes staatliches Gebilde zwischen Frankreich und Deutschland - aber unter französischer Verwaltung – existierte. Dort ließen die französischen Militärbehörden von Anfang an die Gründung konkurrierender Gewerkschaften (sozialistische und christliche Richtungsgewerkschaften) zu. Im Ergebnis konnten die christlichen Gewerkschaften hier sehr bald eine starke gewerkschaftliche Position wiedererlangen. Nach dem Anschluss des Saarlandes an die Bundesrepublik Deutschland schlossen sich die saarländischen christlichen Gewerkschaften dem später gegründeten Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) an.

In den drei westlichen Besatzungszonen vereinigten sich die lizenzierten Einheitsgewerkschaften im Oktober 1949 zum Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) unter Einschluss der DAG. Der DGB vollzog gleichzeitig seinen Anschluss an den Internationalen Bund Freier Gewerkschaften. Durch die Verankerung des Industriegewerkschaftsprinzips in der Satzung des DGB auf dem Kongress 1950 wurde die DAG faktisch aus dem DGB ausgeschlossen, denn bis zu der Fusion mit anderen DGB-Gewerkschaften zur Gewerkschaft ver.di im Jahr 2001 war die DAG nach dem Berufsverbandsprinzip organisiert.

Ebenfalls seit 1946 wurde versucht, den Deutschen Beamtenbund (DBB) als gewerkschaftlichen Berufsverband wieder zu gründen. Auch diese Bemühungen scheiterten zunächst am Einspruch der Besatzungsmächte, die den Monopolanspruch der lndustrieeinheitsgewerkschaften stets zu fördern suchten. Nach mehrjährigen Vorbereitungen konstituierte sich im Jahr 1950 der "Deutsche Beamtenbund" endgültig. Er ist heute die zahlenmäßig stärkste Spitzenorganisation der Beamten und in zahlreiche Berufs- und Fachverbände gegliedert. Der Christliche Gewerkschaftsbund und seine Mitgliedsverbände pflegen in mehreren Arbeitsfeldern mit dem DBB eine konstruktive Zusammenarbeit.

Gescheiterte Einheitsgewerkschaft

Die Absplitterung der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft und des Deutschen Beamtenbundes vom Deutschen Gewerkschaftsbund beruhte im wesentlichen auf organisatorischen und berufspolitischen Gründen. Die Angestellten und Beamten, die sich in diesen beiden Verbänden außerhalb des DGB organisierten, befürchteten - mit Recht - eine Vernachlässigung oder sogar eine Diskriminierung ihrer beruflichen Interessen und Ansprüche.

Zu einer Spaltung der Einheitsgewerkschaft aus weltanschaulichen oder politischen Gründen konnte es dagegen erst nach der Bildung der Bundesrepublik Deutschland kommen. Erst mit Inkrafttreten des Art.9 im Grundgesetz am 23. Mai 1949 wurde die Koalitions- und Vereinigungsfreiheit wieder als ein demokratisches Grundrecht verankert. Damit wurde der Lizenzierungszwang aufgehoben, so dass die Arbeitnehmer endlich wieder frei über ihren gewerkschaftlichen Zusammenschluss entscheiden konnten.

Als erste machten die aus dem früheren christlichen Deutschen Gewerkschaftsbund (vor 1933) kommenden Angestellten von diesem Recht Gebrauch. Im Jahr 1950 wurde der „DHV - Deutscher Handels- und Industrieangestellten - Verband“ und der „Verband weiblicher Angestellten (VwA)“ wieder gegründet. Beide Verbände schlossen sich auch sofort wieder dem Internationalen Bund Christlicher Angestellten-Verbände an. Eine gewerkschaftliche Spitzenorganisation der christlichen Gewerkschaften gab es in der Bundesrepublik zunächst nicht.

Die Wiedergründung des DHV und des VwA erfolgte im Wesentlichen aus weltanschaulichen Gründen und damit im Widerspruch zum neuen Prinzip der weltanschaulichen Einheitsgewerkschaft, ebenso wie die im Jahre 1955 folgende Gründung der Christlichen Gewerkschaftsbewegung Deutschlands (CGD). Was in der Bundesrepublik Deutschland von einer Einheitsgewerkschaft an parteipolitischer Neutralität und an weltanschaulicher Toleranz erwartet werden müsste, hat Lothar Roos in der Schrift "Die Einheitsgewerkschaft im Lichte der katholischen Soziallehre" zutreffend wie folgt umschrieben:

  • "Eine Einheitsgewerkschaft ist parteipolitisch neutral,
  • wenn sie sich zu keiner politischen Partei bekennt,
  • wenn sie keine Politik im Sinne, zugunsten oder unter Führung einer Partei macht,
  • wenn sie keine festen Bindungen pflegt zu einer Partei - sowohl de jure wie de facto.


Natürlich übt eine Gewerkschaft in der Wahrnehmung ihrer Aufgabe als Interessenvertretung der Arbeitnehmerschaft einen Einfluss auf die Politik aus. Parteipolitische Neutralität bedeutet nicht politische Abstinenz. Jede Tätigkeit im öffentlichen Raum ist an sich politisch. Jedoch besteht ein grundsätzlicher Unterschied, ob eine Gewerkschaft als solche einen politischen Einfluss im Sinne ihrer ureigensten Tätigkeit ausübt, oder ob sie parteipolitische Ziele verfolgt. Eine Gewerkschaft, die parteipolitisch neutral sein will, darf zu politischen Fragen nur insoweit Stellung nehmen, als darüber bei ihren Mitgliedern völlige Übereinstimmung herrscht...weltanschauliche Toleranz bedeutet..., dass sich die Gewerkschaft als Ganze in der sozialpolitischen Aktion, in ihrem politischen Wollen wie in ihrer Bildungsarbeit aller Mittel und Ziele enthält, über die in den Reihen ihrer Mitglieder aus weltanschaulichen Gründen verschiedene Auffassungen bestehen. Engagiert sich die Gewerkschaft im Sinne einer bestimmten weltanschaulichen Richtung, so bringt sie dadurch den Teil ihrer Mitglieder - und sei es auch nur eine kleine Minderheit -, der diese Weltanschauung oder dieses weltanschaulich geprägte Teilziel nicht billigen kann, in Gewissensnot und hört damit auf, Einheitsgewerkschaft zu sein."

Diese maßgebenden Kriterien der parteipolitischen Neutralität und der weltanschaulichen Toleranz wurden und werden in den deutschen Einheitsgewerkschaften fortlaufend und grob verletzt und ließen das Experiment gründlich scheitern. Insbesondere der DGB und seine Industriegewerkschaften übernahmen die Rolle von Hilfstruppen der sozialdemokratischen Partei. Im Jahr 1953 trieb der DGB diese parteipolitische Einseitigkeit auf die Spitze, als er anlässlich der Wahl zum Deutschen Bundestag zum Kampf gegen die von Bundeskanzler Adenauer geführte Christlich Demokratische Union aufrief. Unter der offiziellen DGB-Wahlparole "Wählt einen besseren Bundestag!" sollte die oppositionelle Sozialdemokratische Partei an die Macht gebracht werden. Das hat sich bis heute nicht geändert: In den Bundestagswahlkämpfen 1998 und 2002 griff der DGB und seine Gewerkschaften mit massiven Aktionen zugunsten der SPD in den Wahlkampf ein und finanzierte dies aus Mitgliedsbeiträgen, auch aus den Beiträgen christlich-sozial eingestellter Gewerkschaftsmitglieder.

Mit der Aufgabe der weltanschaulichen Toleranz verschreckte der DGB auch zahlreiche Mitglieder, die überzeugte Anhänger des Prinzips der Einheitsgewerkschaft waren, sich aber nicht politisch an die deutsche Sozialdemokratie binden lassen wollten. Führende Repräsentanten der Christlich-Sozialen im DGB forderten ihre Gewerkschaft zur Demokratie und Toleranz auf. Sie forderten, dass ihre Freunde und Anhänger - auch als Minderheit - in allen gewerkschaftlichen Gremien den ihrer Stärke entsprechenden Einfluss ausüben könnten. Das setzt notwendigerweise die Möglichkeit einer Fraktionsbildung und den Grundsatz der Verhältniswahl innerhalb der Gewerkschaft voraus. Nach diesem Modell konstituierte sich der Österreichische Gewerkschaftsbund: bei ihm gibt es sozialistische und christliche Fraktionen, sogar eine - wenn auch kleine - kommunistische Fraktion.

Wiedergründung christlicher Gewerkschaften

Die Forderungen führender Vertreter der Christlich-Sozialen im DGB, deren Erfüllung für die Zukunft weltanschauliche Toleranz und parteipolitische Neutralität gewährleisten sollte, blieben unbeantwortet, sofern die öffentliche Erklärung des damaligen DGB-Vorsitzenden Freitag nicht als Antwort gelten sollte: "SPD und DGB sind Kinder einer Mutter". Die Öffentlichkeit hatte den Eindruck, dass die Spitzenfunktionäre des DGB die Abtrennung der ihnen lästig gewordenen Mahner aus dem christlich-sozialen Lager geradezu herausfordern wollten.

Im Jahr 1955 wurden die christlichen Arbeitergewerkschaften in der "Christlichen Gewerkschaftsbewegung Deutschlands" (CGD) wiedergegründet. Am 27. Juni 1959 schlossen sich alle christlichen Gewerkschaften der Arbeiter, Angestellten und des öffentlichen Dienstes in einer gewerkschaftlichen Spitzenorganisation - dem Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) - zusammen. Diese Wiedergründung erfolgte zweifellos sehr spät. Mittlerweile hatten sich die DGB-Gewerkschaften zu "gefestigten" Gewerkschaften in der Bundesrepublik Deutschland entwickelt und übten vor allem mittels eigener Wirtschaftsunternehmen und über den Umweg der Mitbestimmung einen weitgehenden Einfluss in der deutschen Wirtschaft aus. In den Betrieben wurden die Mitglieder der christlichen Gewerkschaften auf das erbittertste bekämpft, und auch im öffentlichen Leben sollten nach DGB-Auffassung die christlichen Gewerkschaften keine Rolle spielen.

Die Wiedergründung der christlichen Gewerkschaften hat nicht zu einer Einigung des christlich-sozialen Lagers in der Bundesrepublik Deutschland geführt. Zunächst wurde die Wiedergründung des CGB von einer "Christlich-sozialen Kollegenschaft im DGB" bekämpft; aber wenige Jahre später musste auch der Zentralausschuss dieser "Kollegenschaft" vor den Machtverhältnissen im DGB kapitulieren. Sie fügten sich den Machtverhältnissen im DGB, ohne sich von ihm abzuwenden. In einer am 8. Oktober 1960 veröffentlichten Erklärung wurde die Einheitsgewerkschaft als gescheitert erklärt. Wörtlich mussten diese Kollegen, die bis zuletzt an die Möglichkeit einer toleranten Einheitsgewerkschaft geglaubt hatten, eingestehen:

"Die Illusion von der Möglichkeit einer einheitlichen Gewerkschaftsbewegung ist vor aller Öffentlichkeit sichtbar geworden. Die geschichtlichen Kräfte haben sich als stärker erwiesen, als bloßer guter Wille einiger Beteiligter".

Übrig geblieben sind schließlich die Sozialausschüsse der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA). Bei diesem Zusammenschluss handelt es sich um keine Gewerkschaft und auch um keine gewerkschaftsähnliche Organisation, sondern um eine offizielle Parteivereinigung innerhalb der CDU. Innerhalb der CDA gibt es nach wie vor maßgebliche Strömungen, die bis heute an den einheitsgewerkschaftlichen Idealen festhalten, in der Illusion, den DGB doch noch zu parteipolitischer und weltanschaulicher Toleranz bekehren zu können.

Die gewerkschaftliche Lage heute

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es heute drei anerkannte gewerkschaftliche Dachverbände:

  • Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
  • Deutscher Beamtenbund (DBB)
  • Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB)


Für Kenner gewerkschaftlicher Zusammenarbeit in anderen Demokratien wird es wohl immer unbegreiflich bleiben, dass es in der Bundesrepublik Deutschland, bei Anerkennung aller konkurrierenden Interessen, kaum Zusammenarbeit oder Toleranz zwischen dem DGB und den anderen Gewerkschaften gibt, was in erster Linie auf den in jeder Beziehung undemokratischen Monopolanspruch des DGB zurückzuführen ist. Der rücksichtslose Kampf der „Einheitsgewerkschaften“ gegen konkurrierende Gewerkschaften schadet letztlich allen Gewerkschaften. Etwa 25 % der deutschen Arbeitnehmer sind gewerkschaftlich organisiert, mit stark abnehmender Tendenz, vor allem innerhalb des DGB. Für das Ringen und Werben um die Unorganisierten wäre für alle Gewerkschaftsrichtungen genügend Raum. Das würde insgesamt die deutsche Gewerkschaftsbewegung stärken und damit auch die Interessenvertretung der Arbeitnehmer. Aber der Monopolanspruch und die Intoleranz der Einheitsfanatiker haben den Gewerkschaftsgedanken in weiten Kreisen so tiefgreifend diskreditiert, dass die Folgen dieser undemokratischen Praxis auf lange Zeit weiterwirken dürften.

Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands - CGB

Der am 27. Juni 1959 in Mainz gegründete CGB ist die gewerkschaftliche Spitzenorganisation der christlichen Gewerkschaften in der Bundesrepublik Deutschland. Diese Neugründung war der organisatorische Abschluss einer Entwicklung, die mit der Wiedergründung christlicher Angestelltenverbände in den Jahren 1949/50 begann, sich über die 1955 erfolgte Gründung der Christlichen Gewerkschaftsbewegung fortsetzte und durch den Anschluss des Saarlandes an die Bundesrepublik mit den dort seit 1947 bestehenden christlichen Gewerkschaften einen starken Impuls bekam. Die besonders unter weltanschaulichen Aspekten erfolgte Gründung der Christlichen Gewerkschaftsbewegung im Jahre 1955 - vornehmlich durch Persönlichkeiten aus den katholischen und evangelischen Standesverbänden - machte die Gewerkschaftsfrage auch in der Öffentlichkeit zu einem bis heute anhaltenden Problem. Das belegt besonders deutlich die Diskussion über die Verfilzung zwischen DGB und SPD und über den Druck auf nicht in den DGB-Gewerkschaften organisierte Arbeitnehmer in den Betrieben und Verwaltungen.

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