CGB > Service > Lexikon

Lexikon

E

Eingruppierung

Eingruppierung ist die erstmalig erfolgende Festsetzung der für den Arbeitnehmer geltenden Lohn- oder Gehaltsgruppe.

Einigungsstelle

Die Einigungsstelle entscheidet per Beschluss nach mündlicher Verhandlung bei betrieblichen Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Sie besteht aus Vertretern des Arbeitgebers und des Betriebsrats, sowie einem neutralen Vorsitzenden.

Einstellung

Einstellung ist die Begründung des Arbeitsverhältnisses durch einen Arbeitsvertrag.

Entgeltfortzahlung

Die Entgeltfortzahlung steht bei unverschuldeter Krankheit jedem Arbeitnehmer und jedem Auszubildenden zu. Sie erhalten in den ersten sechs Wochen der Erkrankung ihre durchschnittliche Arbeitsvergütung (zzgl. zuvor gezahlter Zuschläge) weiter.

CGB > Service > Lexikon

Gedruckt am 28.03.2024 13:41.