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D

Direktionsrecht

Direktionsrecht bezeichnet das Weisungsrecht des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber darf die Einzelheiten der Arbeitsleistung festlegen und insoweit die Erbringung der Arbeit nach Ort, Art und Zeit näher bestimmen.

DVO

Durchführungsverordnung

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Gedruckt am 29.03.2024 7:52.