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Bundesverwaltungsgericht begrenzt Sonntagsarbeit CGB Bundesvorsitzender Matthäus Strebl: „Sonntagsschutz endlich ernst genommen“

“Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Begrenzung der Sonntags- und Feiertagsarbeit war überfällig und trägt zum Zusammenhalt der Familien bei. Es ist zu hoffen, dass der Richterspruch, der nur für Hessen gilt, auch in den übrigen Bundesländern zu derartigen Konsequenzen führt.“ Diese Erwartung hat der CGB Bundesvorsitzende und CSU-Bundestagsabgeordneten Matthäus Strebl geäußert.

Anlass war das Urteil der Leipziger Verwaltungsrichter, nach dem Videotheken und öffentliche Bibliotheken, Callcenter sowie Lotto- und Totogesellschaften in Hessen an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben müssen. Inzwischen haben auch Niedersachsen und Baden-Württemberg angekündigt, ihre entsprechenden Ausnahmeregelungen zu überprüfen. Matthäus Strebl erwartet, dass nach diesem Urteil generell darüber nachgedacht wird, wie weit Sonntags- und Feiertagsarbeit in Deutschland bereits zur Selbstverständlichkeit geworden ist. Auf eine entsprechende Anfrage hatte ihm die Bundesregierung mitgeteilt, dass von 40 Millionen Erwerbstätigen rund 11,5 Millionen an Sonn-und Feiertagen arbeiten müssen; davon ständig 1,3 Millionen, regelmäßig 4,6 Millionen und gelegentlich 5,5 Millionen Frauen und Männer. Von 2,6 Millionen Angestellten bzw. einer Million Arbeiter/-innen wird regelmäßige Sonn- und Feiertagsarbeit erwartet. Dies trifft inzwischen auf fast vier Millionen abhängig Erwerbstätige (ohne Auszubildende) zu. Für Matthäus Strebl war mit diesen Zahlen die viel zitierte „rote Linie“ erreicht. Das Bundesverwaltungsgericht habe dem familienfeindlichen Wildwuchs bei der Sonntagsarbeit endlich ein Ende gesetzt.

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Gedruckt am 28.03.2024 13:00.