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CGB/CDA-Arbeitsgemeinschaft lehnt Forderung der Arbeitgeber nach Ausgliederung der Wegeunfälle aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Unfallversicherung entschieden ab

Die Sozialwahlen 2017 treten in ihre heiße Phase. In diesen Tagen beginnen die Versicherungsträger, bei denen Urwahlen stattfinden, mit dem Versand der Briefwahlunterlagen. Die Versicherten sollten unmittelbar nach Erhalt der Wahlunterlagen die Stimmzettel ausfüllen und im beigefügten Freiumschlag zurücksenden. Spätestens am 31. Mai müssen die Stimmzettel dem jeweiligen Versicherungsträger wieder vorliegen.

Der CGB und die CGB/CDA-Bundesarbeitsgemeinschaft rufen alle Versicherten auf, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Es geht um ihre Versicherungseinrichtungen und ihr Geld. Ihre gewählten Vertreter entscheiden über Versicherungsleistungen, die Höhe der Zusatzbeiträge der Krankenversicherungen und der Gefahrtarife der Unfallversicherung und die sozial- und unternehmenspolitische Ausrichtung der Sozialversicherungsträger.

Die CGB/CDA-Arbeitsgemeinschaft verweist darauf, dass insbesondere von Arbeitgeberseite immer wieder versucht wird, über die Selbstverwaltungsorgane der Sozialversicherungsträger Versicherungsleistungen einzuschränken oder abzuschaffen. Aktuell haben es die Arbeitgeber insbesondere auf die Leistungen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen abgesehen. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat angekündigt, dass sie sich nachdrücklich für eine Reform des Leistungsrechts der gesetzlichen Unfallversicherung einsetzen wird. Vorrangig geht es ihr dabei um die Ausgliederung der Wegeunfälle aus dem Leistungskatalog der Unfallversicherung. Die Arbeitgeber möchten, dass Arbeitnehmer das Risiko, auf dem Weg von oder zur Arbeit zu verunglücken, zukünftig privat und auf eigene Kosten absichern müssen.

Der Bundesvorstand der CGB-Arbeitsgemeinschaft hat auf seiner jüngsten Sitzung der Forderung der Arbeitgeber nach Ausgliederung der Wegeunfälle aus dem dem Leistungskatalog der gesetzlichen Unfallversicherung eine eindeutige Absage erteilt. Er verweist darauf, das sich ausweislich des von der Bundesregierung Ende 2016 vorgelegten Unfallverhütungsberichts 2015 die Zahl der angezeigten Arbeits- und Wegeunfälle seit der deutschen Wiedervereinigung halbiert hat und gegenüber 2014 erneut um 0,8 Prozent gesunken ist. 2015 mussten die Unternehmen durchschnittlich lediglich 1,19 Prozent der Lohnsumme für die Unfallversicherung aufwenden. 2014 lag der Wert noch bei 1,22 Prozent. Für Leistungskürzungen zur weiteren Beitragsminimierung der Arbeitgeber besteht damit aus Sicht der CGB/CDA-Arbeitsgemeinschaft und der christlichen Gewerkschaften keinerlei Veranlassung.

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Gedruckt am 19.04.2024 22:32.