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DHV Landesverband Niedersachsen/Bremen unterstützt Landtagspräsidenten Busemann bei seinem Eintreten für mehr Feiertage und gegen die Ausweitung von Sonntagsöffnungen

Der Präsident des Niedersächsischen Landtags Bernd Busemann hat sich kürzlich öffentlich für den Buß- und Bettag sowie für den Reformationstag als zusätzliche arbeitsfreie Feiertage in Niedersachsen ausgesprochen. Die DHV hat die Aussagen des Unions-Politikers begrüßt und Herrn Busemann in einem Schreiben darauf hingewiesen, dass sie bereits auf Ihrem Landesverbandstag 2013 in Barnstorf die Forderung erhoben hat, den Buß- und Bettag wieder zum gesetzlichen Feiertag in ganz Deutschland zu erklären.

Der Buß- und Bettag hat als kirchlicher Feiertag eine lange Tradition. Seine Abschaffung als gesetzlicher Feiertag im Jahre 1995 war nach Auffassung der DHV ein Einknicken vor den Arbeitgebern, mit dem deren Zustimmung zur Einführung der Pflegeversicherung erkauft wurde. Zwischenzeitlich ist die Notwendigkeit der gesetzlichen Pflegeversicherung als Bestandteil der gesetzlichen Sozialversicherung auch auf Arbeitgeberseite nicht mehr strittig. Angesichts der Bedeutung der Versicherung auch für die Wirtschaft ist ein Sonderopfer der Arbeitnehmer zur Finanzierung der Pflegeversicherung deshalb nicht länger gerechtfertigt. Die Abschaffung des Buß- und Bettages als gesetzlicher Feiertag sollte baldmöglichst generell rückgängig gemacht werden.

Als christliche Gewerkschaft würde es die DHV natürlich ebenfalls begrüßen, wenn auch der Reformationstag nicht nur in seinem Jubiläumsjahr als arbeitsfreier Feiertag begangen werden kann, sondern angesichts seiner Bedeutung für evangelische Christen zumindest in Bundesländern bzw. Landesteilen mit mehrheitlich evangelischer Bevölkerung wie Niedersachsen und Bremen dauerhaft den Status eines arbeitsfreien gesetzlichen Feiertags erhalten würden. Die DHV hat daher auch den Präsidenten des Bremer Senats Bürgermeister Dr. Carsten Sieling, schriftlich um seine Unterstützung dieses Anliegens gebeten.

Die DHV ist sich mit dem niedersächsischen Landtagspräsidenten weiterhin in der Ablehnung erweiterter Sonntagsöffnungen in Niedersachsen einig. Die im Rahmen der Föderalismusreform im Jahre 2006 erfolgte Übertragung der Gesetzgebungskompetenzen in Sachen Ladenschluss auf die Länder hat zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Ausweitung der Ladenöffnungszeiten und Sonntagsöffnungen geführt, wie sie die DHV aktuell gerade wieder in Bremen anlässlich geplanter großzügiger Ausnahmeregelungen für Klein-Events von lediglich orts- oder stadtteilbezogener Bedeutung beklagt.

Nach Auffassung der DHV gebührt in der Abwägung zwischen den Wünschen des Einzelhandels auf erweiterte Ladenöffnungszeiten und dem Anspruch der Einzelhandelsbeschäftigten auf Sonntagsruhe den Belangen der Einzelhandelsbeschäftigten eindeutig Vorrang vor Verbraucher- und Wirtschaftsinteressen.

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Gedruckt am 25.04.2024 15:31.