Pressemitteilungen

Verfassungsbeschwerde der CGM gegen das Tarifeinheitsgesetz

Am 24. und 25.01.2017 hat das Bundesverfassungsgericht über die von der CGM und zehn weiteren Gewerkschaften eingereichten Verfassungsbeschwerden gegen das Tarifeinheitsgesetz verhandelt.

Im Anschluss zeigte sich der Bundesvorsitzende Adalbert Ewen mit dem Ergebnis überaus zufrieden: „Ich sehe dieses Verfahren als Teil unseres jahrzehntelangen Kampfs für die Gewerkschaftsfreiheit. Das Gesetz ist ganz klar verfassungswidrig, weil es die CGM und andere kleine Gewerkschaften massiv in ihren grundgesetzlich geschützten Freiheiten beschränkt. Den Beschwerdeführern ist es gestern und heute gelungen, dem Gericht in den Anhörungsterminen die katastrophalen Auswirkungen dieses Gesetzes vor Augen zu führen. Dagegen haben es die Unterstützer des Gesetzes - neben der Bundesregierung sind dies insbesondere der DGB und die Arbeitgeberverbände - nicht geschafft, eine Rechtfertigung für die massiven Eingriffe des Gesetzes in die Grundrechte der CGM und der anderen Gewerkschaften vorzubringen. Ich bin zuversichtlich, dass das Gericht das Tarifeinheitsgesetz für verfassungswidrig erklären wird.“

assets/CGB-Inhalte/FotoDatenbank/Menschen/BVERFGEWEN.jpg

v.l.n.r.: Martin Gerhardt, Adalbert Ewen, RA Benjamin Butz

Mit einer Entscheidung des Gerichts ist nicht vor Ablauf einiger Monate zu rechnen.

Zurück


Gedruckt am 25.04.2024 21:37.