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Tarifeinheitsgesetz: Gewerkschaftsvielfalt statt Tarifdiktat!

Seit nunmehr rund anderthalb Jahren ist das umstrittene Gesetz zur Tarifeinheit in Kraft. Von der Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) im Schulterschluss mit den Arbeitgeberverbänden gegen zahlreiche gewerkschaftliche Widerstände durchgeboxt, gefährdet es sowohl die Gewerkschafts- als auch die Tarifvielfalt.

Zur Erinnerung: Das Gesetz zur Tarifeinheit hat in das Tarifvertragsrecht eine neue Kollisionsregelung eingeführt, die dann greift, wenn sich die Geltungsbereiche nicht inhaltsgleicher Tarifverträge verschiedener Gewerkschaften in einem Betrieb überschneiden. Nach dem Gesetz findet in einem Betrieb dann nur der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft Anwendung, die in diesem Betrieb die meisten Mitglieder hat.

Gegen dieses Gesetz, das die verfassungsmäßig garantierte Arbeit der Gewerkschaften unmöglich macht, wenn sie nicht die Mehrheit der organisierten Arbeitnehmer/innen in einem Betrieb stellen, haben zahlreiche Gewerkschaften, darunter auch die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM), Verfassungsbeschwerde eingelegt.

„Es lag auf der Hand, dass gegen das Tarifeinheitsgesetz in der jetzigen Form Verfassungsbeschwerden eingelegt werden würden, über die die Karlsruher Richter Ende Januar in zweitägiger mündlicher Verhandlung berieten. Das Gesetz ist eindeutig gegen kleine, selbstständige Gewerkschaften gerichtet, die erheblich an Attraktivität einbüßen, wenn sie ihren Mitgliedern keine eigenen Tarifverträge mehr anbieten können“, empört sich Matthäus Strebl.

„De facto läuft diese Regelung auf eine Zerschlagung kleiner Gewerkschaften hinaus, die Arbeitnehmergruppen in einem Betrieb vertreten, deren Interessen von den großen Branchengewerkschaften – oft mangels Sachkenntnis – gerade nicht vertreten werden können“, ergänzt CGB Generalsekretär Christian Hertzog. „Eine pluralistische und individualistisch geprägte Gesellschaft braucht freie und unabhängige Gewerkschaften. Die Beschäftigten müssen sich die Vertretung für ihre Interessen selbst aussuchen können.“

Nach unserem Eindruck aus der mündlichen Verhandlung vor dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts spricht vieles dafür dass der Senat den Argumentationen der zahlreichen Beschwerdeführer folgt und das Gesetz für verfassungswidrig ansieht.

„Der CGB hat sich seit jeher für Tarifvielfalt und Koalitionsfreiheit ausgesprochen. Daran ändert auch ein Tarifeinheitsgesetz nichts“, unterstreicht CGB Bundesgeschäftsführerin Anne Kiesow.

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Gedruckt am 24.04.2024 15:39.