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CGB Bremen begrüßt der Bremer Ampelkoalition für eine Bundesratsinitiative des Senats zur Einleitung eines AFD-Verbotsverfahrens

Der CGB Bremen begrüßt den Vorstoß der Bremer Ampel-Koalition für eine Bundesratsinitiative des Se­nats zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens. Er erhofft sich eine breite Unterstützung von Kam­mern und Verbänden für die Initiative. Seit Wochen demonstrieren bundesweit regelmäßig zigtausende Bürgerinnen und Bürger gegen Rechtsextremismus und die AfD, darunter auch viele Mitglieder der christlichen Gewerkschaften. Dieser Protest darf nicht ungehört verhallen. Es ist endlich Zeit zu handeln.

Peter Rudolph, Bremer CGB-Landesvorsitzender und stellvertretender Bundesvorsitzender der CDA-CGB-Arbeitsgemeinschaft: „Auf meinen Antrag hat sich bereits im Dezember die Bundesta­gung der CDA-CGB-AG mehrheitlich für die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens ausgespro­chen. Eine im August 2023 gestartete Petition für ein AfD-Verbot wurde zwischenzeitlich mit mehr als 800.000 Unterstützungsunterschriften an Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig (SPD) über­geben. Leider blieben alle Forderungen nach einem AfD-Verbot bislang jedoch ohne Erfolg. Viele Politike­rinnen und Politiker schrecken aus wahltaktischen Überlegungen vor einem klaren Bekenntnis zur Notwendigkeit eines solchen Verbots zurück und wollen lieber erst das Abschneiden der AfD bei der Europawahl sowie bei den Landtagswahlen in Brandenburg, Thüringen und Sachsen abwarten. Während Vereine bei verfassungsfeindlicher Betätigung verboten werden, darf eine Partei wie die AfD damit weiter ungestraft ihre verfassungsfeindlichen Ziele verfolgen und rechtsextremes Gedankengut verbreiten. Wir regen uns über die USA auf, die einen Donald Trump trotz einer Vielzahl anhängiger Klagen, u.a. wegen seiner Rolle beim Sturm seiner Anhänger auf das Kapitol am 6.Januar 2021, erneut für das Präsidentenamt kandidieren lassen, während wir selbst einer Partei, von der bereits einige Landesverbände als gesichert rechtsextrem eingestuft wurden und die das Bundesamt für Verfassungsschutz nunmehr auch in ihrer Gesamtheit als rechtsextremistischen Verdachtsfall über­wacht, die Chance einräumen, legal an die Macht zukommen. Haben wir aus der Weimarer Republik und ihrem Umgang mit der NSDAP nichts gelernt? Auch die NSDAP hat nicht mittels eines Putsches die Macht erlangt, sondern durch Wahlen. Vorreiter war Thüringen, wo die NSDAP am 23.01.1930 erstmalig an einer Landesregierung in Deutschland beteiligt wurde und mit Wilhelm Frick den Innen- und Volksbildungsmi­nister stellte.

Die Geschichte darf sich nicht wiederholen. Die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens ist überfällig. Wenn Bundesregierung und Bundestag dazu nicht bereit sind, dann hoffentlich jetzt auf Bremer Initiative der Bun­desrat.

Chancen für eine erfolgreiches Verbotsverfahren bestehen nach Auffassung des CGB durchaus. Der CGB erinnert daran, dass bereits Mitte letzten Jahres das Deutsche Institut für Menschenrechte die Erfolgsaussichten für ein AfD-Verbotsverfahren in einem Gutachten als erfolgversprechend ein­gestuft hat.

V.i.S.d.P.: Peter Rudolph

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Gedruckt am 29.04.2024 18:47.