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CGB Gast beim BARMER Symposium für Vertrauenspersonen

Bei der BARMER steht die Sozialwahl noch bevor. Durch die Fusion der BARMER GEK und der Deutschen BKK zum 1. Januar 2017 hat die Bundeswahlbeauftragte den Wahltag für die BARMER auf den 4. Oktober 2017 festgelegt.

Mit der Sozialwahl bestimmen die Versicherten der neuen Krankenkasse über Zusammensetzung und Ausrichtung des Verwaltungsrats. Der Verwaltungsrat der BARMER wählt und kontrolliert unter anderem den Vorstand und verabschiedet den Haushalt. Er ist außerdem an allen Entscheidungen beteiligt, die Versicherte direkt betreffen: Er beschließt Satzungsleistungen wie zum Beispiel Bonusprogramme oder Wahltarife und verantwortet wichtige Finanzentscheidungen.

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Das Symposium war die offizielle Auftaktveranstaltung für die Sozialwahlen bei der BARMER. Bei dieser bedeutenden Veranstaltung hatte der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB), wie alle anderen Mitbewerber die Möglichkeit, sich und seinen Spitzenkandidaten Joachim Brockpähler den über 300 Vertrauenspersonen vorzustellen. Der CGB, der als Liste 7 antritt, stellt seine Wahlkampagne unter das Motto: „Gesundheit darf kein Luxus sein!“

„Die Sozialwahl ist deswegen so wichtig, weil die Versicherten über den Verwaltungsrat direkt und gezielt Einfluss auf die Leistungen und den Service der Kasse ausüben können“, betonte der Spitzenkandidat des CGB Joachim Brockpähler. „Meine Prämisse ist, dass Gesundheit nachhaltig vor allem auch durch Motivation zu gesunder Lebensweise zu erreichen ist“, so Brockpähler weiter. „Hier ist die BARMER gefordert, praxisnahe und unbürokratische Lösungen für alle Versicherten anzubieten.“

„Außerdem setzen wir uns als CGB mit unserer Liste 7 dafür ein, dass in den gesetzlichen Leistungskatalog wieder die medizinisch notwendigen Maßnahmen aufgenommen werden, die in den vergangenen Jahren sukzessive herausgenommen wurden. Gesundheit darf kein Luxus sein“, unterstreicht Joachim Brockpähler.

Des Weiteren liegt Brockpähler das Thema Gesundheit am Arbeitsplatz sehr am Herzen. „Zeit- und Leistungsdruck, lange Arbeitszeiten, sitzende und körperlich belastende Tätigkeiten oder die ständige Erreichbarkeit belasten die Gesundheit der Beschäftigten außerordentlich “, erklärt Joachim Brockpähler. „Hier sind nicht nur die Arbeitgeber, sondern gerade auch die Krankenkassen in der Pflicht, spezielle Angebote für die Gesundheit am Arbeitsplatz für den Arbeitnehmer kostenfrei zur Verfügung zu stellen.“

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Gedruckt am 18.04.2024 12:59.