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CGB ÜBT KRITIK AM FINANZGEBAHREN DER BREMER ARBEITNEHMERKAMMER

Der Bremer Weser-Report in seiner Mittwochausgabe über Kritik des CGB am Finanzgebahren der Bremer Arbeitnehmerkammer berichtet. Die Kammer hat diese Kritik als „willkürlich“ bezeichnet. Dies weist der CGB mit Entschiedenheit zurück.

Die Vollversammlung der Arbeitnehmerkammer hat auf ihrer letzten Sitzung mit ihrer absoluten DGB-Mehrheit folgenden Beschluss gefasst: „ Die Vollversammlung begrüßt den Projektantrag Innovation und Zukunftsorientierung der WiSoAK gGmbH únd beschließt die Finanzierung bis 2018 in Höhe von insgesamt 399.600 Euro.“ Ausweislich des Kosten- und Finanzierungsplans sollen weitere Kosten in Höhe von 80.900 Euro der Gesamt-Projektkosten von 480.500 Euro von der WiSoAK selbst. getragen werden. Der Vertreter der christlichen Gewerkschaften in der Vollversammlung, Alterspräsident Peter Rudolph, hat den Projektantrag aus grundsätzlichen Bedenken abgelehnt und dies auch in der Vollversammlung begründet. Rudolph: „Die christlichen Gewerkschaften lehnen es ab, mit 400.000 Euro Beitragsgelder die Überprüfung und Anpassung der Bildungsangebote der Kammertochter WiSoAK zu finanzieren, zumal der WiSoAK von der Vollversammlung bereits für den Zeitraum 2014 – 2018 eine Strukturhilfe zur Umsetzung eines von der Geschäftsführung der WiSoAK entwickelten Sanierungskonzeptes bewilligt wurde. Die regelmäßig Überprüfung und Anpassung der eigenen Bildungsangebote gehört zu den Kernaufgaben jedes Bildungsträgers und bedarf keiner kostspieligen Gutachten und Projekte. Im übrigen zählen Innovative Ansätze zukunftsorientierter beruflicher Weiterbildung zu den aktuellen Förderschwerpunkten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Derzeit werden entsprechende Einzel- oder Verbundprojekte von 62 Träger mit 15 Millionen Euro gefördert.“

Die Ablehnung des Projektes Innovation und Zukunftsorientierung durch den CGB darf nicht als grundsätzliche Kritik an der Arbeit der WiSoAK verstanden werden. Bildungsarbeit gehört zu den Kernaufgaben der Kammer und muss der auch zukünftig betrieben und gefördert werden. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass sich lt. § 2 Kammergesetz auch der Bildungsauftrag der Kammer ausdrücklich nur auf Kammerzugehörige erstreckt. Da es sich bei der WiSoAK um ein nicht kommerzielles Tochterunternehmen der Kammer handelt, gilt dies gleichermaßen für die WiSoAK. Der Projektantrag Innovation und Zukunftsorientierung der WiSoAK trägt diesem Erfordernis nach Auffassung der christlichen Gewerkschaften nicht ausreichend Rechnung. So sieht das Teilprojekt 2 die „Weiterentwicklung des Portofolios im Segment der kaufmännischen Fortbildungen unter besonderer Berücksichtigung der Zielgruppen Migrantinnen und Migranten“ vor, d.h., für einem Personenkreis der mehrheitlich aktuell nicht zu den Kammerzugehörigen zählt. Nach Auffassung des CGB kann es auch nicht angehen, zunächst mit Kammermitteln im Rahmen eines Sanierungskonzeptes einen sozialverträglichen Personalabbau zu finanzieren und anschließend die Einstellung neuer Mitarbeiter zur Umsetzung des Projektes Innovation und Zukunftsorientierung zu fördern.

Der CGB erwartet von der Arbeitnehmerkammer gerade im Bereich der Finanzierung der Bildungsarbeit besondere Sorgfalt und Zurückhaltung. Er erinnert an die Insolvenz der Arbeitnehmerkammer-Tochter Arbeiterbildungscentrum (ABC) im Jahre 2003, die die Kammer viel Geld und 31 Ausbildern den Arbeitsplatz gekostet hat. Rudolph: „Auch wenn die Arbeitnehmerkammer augrund günstiger Konjunkturlage derzeit finanziell gut dasteht und für 2015 einen Jahresüberschuss von fast vier Millionen verbuchen konnte, darf dies nicht zu Leichtsinn verführen. Wenn die Kammer keine bessere Ideen hat, als 400.000 Euro in ein weitgehend überflüssiges Projekt zu stecken, sollte sie lieber über eine Senkung des Kammerbeitrages nachdenken.“

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Gedruckt am 17.04.2024 0:42.